Studienaufbau
Der Stoffangebotsplan enthält die Mindestanforderungenim Umfang von insgesamt etwa 900
Stunden, die gemäß der Rahmenstudienordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungsund
Wirtschafts-Akademien nachgewiesen werden müssen.
Es handelt sich um Pflichtveranstaltungen, die als Mindestnachweis einesgeordneten Studiums gelten. Sie umfassen die Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
und Recht.
Unter der Bezeichnung „Wirtschaftswissenschaften allgemein“ werden Lehrveranstaltungen zusammengefasst, die fachübergreifend sind.
Der Stoffangebotsplan ist so aufgebaut, dass das gesamte Lehrangebot in zwei Jahren (4 Semestern)
einmal angeboten wird. Lediglich einige Lehrveranstaltungen, wie z.B. „Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre“ und „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“, die für Erstsemester verbindlich
sind, werden in jedem Wintersemester durchgeführt.
Dieses System ermöglicht es, dass in jedem
Wintersemester mit dem Studium begonnen werden kann. Die Studierenden müssen sich dann
ihre Studienpläne aus den Lehrangeboten für das jeweilige Semester zusammensetzen, und zwar in
der Art, dass sie das gesamte Lehrangebot auf 6 Semester verteilen. Das bedeutet für einen Jahrgang,
dass bei einem 6-semestrigen Studium die Veranstaltungen des 1. und 2. Semesters auch im 5. und 6. Semester noch gehört werden können, wohingegen die Chance, die Veranstaltungen des 3. bis 6. Semesters später zu belegen, ohne eine Verlängerung des Studiums nicht besteht.
Das 7. Studiensemester steht für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung, wozu die
Examensübungen angeboten werden. Für jedes Semester wird ein Vorlesungsverzeichnis
herausgegeben. Hierin finden sich die in dem Semester angebotenen Lehrveranstaltungen.
Die Art der Durchführung der Lehrveranstaltungen wird durch die Dozentinnen/Dozenten bestimmt.
Die Lehrveranstaltungen sollen als Vorlesungen, als Übungen, in denen Übungsscheine erworben
werden können, oder als Seminare, in denen Seminarscheine erworben werden können,
durchgeführt werden.
Die meisten Dozentinnen/Dozenten trennen Vorlesungen und Übungen
nicht scharf, so dass die Studierenden immer die Möglichkeit zu Rückfragen und zur Diskussion
während der Veranstaltung haben. Übungs- und Seminarscheine werden für die
Lehrveranstaltungen aufgrund besonderer Leistungen der Studierenden ausgestellt. Dabei
bestimmen die jeweiligen Dozenten/Dozentinnen die Leistungsanforderungen. Sie bestehen in
der Regel aus dem erfolgreichen Bestehen einer Klausur oder aus der erfolgreichen Anfertigung
einer schriftlichen Hausarbeit, ggf. nebst Vortrag im Rahmen eines Seminars. Für die Zulassung
zur Diplomprüfung sind wenigstens je zwei mit mindestens „ausreichend“ bewertete Übungsoder
Seminarscheine aus den Gebieten der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre
sowie des Wirtschaftsrechts vorzulegen.
Die Diplomarbeit wird in einem betriebswirtschaftlichen Fach angefertigt. Nicht alle Dozentinnen
und Dozenten betreuen immer oder unbegrenzt Diplomarbeiten. Die Kandidaten müssen
sich selbst um einen Betreuer für ihre Diplomarbeit bemühen.
Die Prüfung besteht aus der Diplomarbeit sowie aus schriftlichen Klausuren unter Aufsicht und
mündlichen Prüfungen jeweils in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
und Recht. Die Themen und Aufgaben für die schriftlichen Klausuren werden von den beteiligten
Dozentinnen/Dozenten gemeinschaftlich gestellt, wobei in der Regel der beteiligte Dozent
aus seinen Lehrveranstaltungen Themen und Aufgaben wählt und korrigiert. Die mündlichen
Prüfungen werden in der Regel von jeweils einem Prüfer in den drei Fächern abgenommen. Diese
Prüfer werden für jeden Prüfungstermin von der Studienleitung bestimmt. Im übrigen wird den
Hörern empfohlen, sich mit der abgedruckten Prüfungsordnung vertraut zu machen. Da es
eine Regelstudienzeit nicht gibt, kann auch länger als 6 bzw. 7 Semester studiert werden,
wenn persönliche Umstände dies erforderlich machen. Bei regelmäßiger Mitarbeit und häuslicher
Nacharbeit reicht die angegebene Zeit aber für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums
aus.
Die Studierenden müssen mit durchschnittlich 3 bis 4 Vorlesungsabenden pro Woche im
Semester rechnen. Hinzu kommt die Zeit für das Nacharbeiten und für die Anfertigung der
erforderlichen Übungs- oder Seminararbeiten sowie der Diplomarbeit. Die Semester dauern
in der Regel von Mitte Oktober bis Mitte Februar (Wintersemester ) und von Mitte April bis Ende
Juli (Sommersemester).
Die genauen Termine enthält das jeweilige Vorlesungsverzeichnis. Die Vorlesungszeit ist grundsätzlich von montags
bis freitags von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Vorlesungen finden im Hauptgebäude der RWTH
Aachen, Templergraben 55, und gelegentlich in einem ehemaligen Gebäude der Fachhochschule
Aachen, Rochusstraße 2-14, statt.
Verantwortung des Einzelnen
Eigeninitiative und –verantwortung bedeutet auch, sich am Aufwand betrieblich veranlasster Weiterbildung stärker zu beteiligen. Dabei sind VWA-Studenten ein erfreuliches und nachahmenswertes Beispiel.